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Externe Prüfung
(PDF, 41 KB) (Dokument-Nr.: 13359)
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Vorbereitung auf die externe Prüfung (Link: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp)
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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet auch Menschen ohne Berufsausbildung „in besonderen Fällen“ die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG). Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Verordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, festgelegt sind. Ausbildungsverordnungen können Sie im Internet auf der Website der Bundesagentur für Arbeit abrufen.
Zur Abschlussprüfung können Sie in der Regel zugelassen werden, wenn Sie mindestens das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit laut Verordnung über die Berufsausbildung vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten (für einen dreijährigen Ausbildungsberuf sind dies z. B. viereinhalb Jahre Berufspraxis).
Sie können die Teilnahme an der externen Prüfung bei derjenigen IHK beantragen, in deren Bezirk ihr gewöhnlicher Aufenthalt liegt. Die IHK Düsseldorf ist also Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie in der Stadt Düsseldorf oder im Kreis Mettmann wohnen.Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik Downloads.
Als Download finden Interessenten umfangreiche Informationen sowie den Antrag auf externe Zulassung.
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(c) IHK Düsseldorf 2012
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK Düsseldorf trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Die IHK Düsseldorf wurde 2010 durch Lloyd´s Register Quality Assurance nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich (re-)zertifiziert.
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