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AUSBILDUNG

Aufsicht werden bei den IHK-Prüfungen

FAQ – Fragen und Antworten

Wer kann Aufsicht führen?
Jeder, der Interesse hat, die IHK Düsseldorf bei den Prüfungen zu unterstützen.

Wo werde ich als Aufsicht eingesetzt?
Im Bereich der Berufsausbildung bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Wo finden die Prüfungen statt?
In Düsseldorf und Umgebung.

Wie oft werde ich als Aufsicht eingesetzt?
Das ist unterschiedlich. Die IHK schreibt alle Aufsichtspersonen rechtzeitig und regelmäßig vor den Prüfungsterminen an. Anschließend können Sie zu- oder absagen.

Wird die Aufsichtstätigkeit vergütet?
Die Aufsicht erfolgt ehrenamtlich. Sie bekommen jedoch anfallende Kosten erstattet und eine Aufwandsentschädigung in folgendem Umfang gezahlt:

  • Aufwandsentschädigung/Zeitversäumnis
    Für die Dauer der Prüfung zahlt die IHK eine Entschädigung in Höhe von 5,00 Euro je Stunde. Die Entschädigung wird darüber hinaus auch für die Fahrtzeit zum Erreichen des Prüfungsortes gezahlt.
  • Fahrtkosten
    Die IHK zahlt die An- und Abreise zu den Prüfungsorten mit dem eigenen PKW eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer. Der Entschädigungssatz richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetzt. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so erstattet die IHK Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrten in der 2. Klasse. Zusatzkosten für die Benutzung der 1. Klasse werden nicht erstattet. Damit die Entschädigung erfolgen kann, sind in jedem Fall die Originalbelege der Abrechnung beizufügen. Kopien werden nicht anerkannt.
  • Sonstige Auslagen
    Auslagen wie z. B. Parkgebühren oder Porto werden von der IHK erstattet. Es sind in diesem Fall ebenfalls die Originalbelege der Abrechnung einzureichen.

Ich kann bzw. möchte keine Aufsichtstätigkeiten mehr übernehmen. Wie gehe ich vor?
Das ist kein Problem. Bitte geben Sie dem Ansprechpartner der IHK Bescheid. Sie werden dann sofort aus dem Aufsichtenpool gelöscht und zukünftig nicht mehr kontaktiert.

Wie kann ich mich als Aufsicht bewerben?
Sollten wir Interesse geweckt haben, freut sich unser Ansprechpartner über eine Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, Fax oder Post. Gerne können Sie auch unser Formular (siehe "Mehr zu diesem Thema") ausgefüllt zurücksenden.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Bitte setzen Sie sich mit unserem Ansprechpartner in Verbindung.

DOKUMENT-NR. 85511

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