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AUSBILDUNG

Wie funktioniert die duale Ausbildung?

Betrieb und Berufsschule: Symbiose aus Theorie und Praxis
Die Berufsausbildung im dualen System hat zwei starke Partner: Der Ausbildungsbetrieb übernimmt die eher berufspraktische Ausbildung. Im Unternehmen lernen und verrichten die Auszubildenden drei bis vier Tage die Woche Arbeiten, die auch später im wahren Berufsleben auf sie zukommen werden.

Die berufspraktische Ausbildung wird durch berufsschulische Inhalte an circa zwei Tagen wöchentlich oder im Blockunterricht über einen längeren Zeitraum ergänzt. Inhalte, die der Auszubildende im Betrieb erlernt, sind auf die Inhalte des berufsschulischen Unterrichts abgestimmt.

Breites Spektrum an Ausbildungsberufen
Derzeit gibt es rund 350 anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland, von denen circa 270 von den Industrie- und Handelskammern betreut werden.

Ausbildungsdauer
Normalerweise dauert die Ausbildung drei Jahre. Für einige Ausbildungsberufe gibt es eine davon abweichende kürzere (zwei Jahre) oder längere (dreieinhalb Jahre) Ausbildungszeit. Doch die Regeln sind flexibel: Je nach Vorkenntnissen oder Leistungen kann die Ausbildungszeit auch verkürzt werden. Ebenso kann in Ausnahmefällen eine Verlängerung erforderlich sein.

Ausbildungsvergütung

Der Auszubildende erhält vom Betrieb monatlich eine Ausbildungsvergütung. Diese erhöht sich im Laufe der Zeit und berücksichtigt damit, dass der Jugendliche während seiner Ausbildung zunehmend produktive Leistungen erbringt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird in der Regel durch Tarifverträge festgelegt.

Berufsausbildungsvertrag

Ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die zuständigen Stellen - in der Regel die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der freien Berufe – prüfen, ob Betriebe für die Ausbildung geeignet sind.

Rechtliche Grundlage: das Berufsbildungsgesetz
Die betriebliche Ausbildung wird seit 1969 durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Es wurde letztmalig im April 2005 modernisiert.

DOKUMENT-NR. 85024

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