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AUSSENWIRTSCHAFT

Förderprogramme EU

EU-Förderung für mittelständische Unternehmen

Die Mittelstandspolitik in Europa will Größen bedingte Nachteile von kleinen und mittleren Unternehmen ausgleichen und die Unternehmen fördern.

Die Förderung erfolgt dabei teilweise indirekt durch die Kofinanzierung von Bundes- und Landesprogrammen, teilweise direkt aus Brüssel.

Generell gilt: Die Förderung erfolgt über Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Beteiligungen und/oder die Bereitstellung von Risikokapital.

Bei Antragstellung ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen grundsätzlich für die gesamte Europäische Union gelten, daher notwendigerweise flexibel gehalten sind und der Kommission ein weites Ermessen einräumen. Das begründet auch die Vielzahl der im Antragsverfahren beratend tätigen Ausschüsse. Nach Antragstellung dauert die Bearbeitung bei den meisten Programme mehrere Monate. Die Vertraulichkeit des Antrags beziehungsweise des Vorschlags ist dabei gesichert.

Die Gewährung einer Finanzhilfe erfolgt in der Regel durch einen Vertrag zwischen dem Begünstigten und der Kommission, der die Zuschusshöhe endgültig in Euro festlegt. Mögliche Kostensteigerungen müssen daher vor seinem Abschluss geltend gemacht werden. Gleiches gilt, falls die Gewährung durch ein einfaches Bewilligungsschreiben erfolgt. Die Gewährung von Mitteln ist regelmäßig mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten, gegebenenfalls auch mit Koordinierungspflichten gegenüber der Kommission und Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den einzelnen Programmbeschreibungen.

DOKUMENT-NR. 4616

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