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AUSSENWIRTSCHAFT

Schiedsgerichtsbarkeit

Wegen oftmals langer Verfahrensdauer bei den ordentlichen Gerichten sowie unerfahrenen Richtern in fachlicher wie sprachlicher Hinsicht bevorzugen Unternehmen in der internationalen Geschäftspraxis zur zügigen Durchsetzung von Rechtsansprüchen zunehmend die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte.

Die internationalen Schiedsgerichte werden in institutionelle Schiedsgerichte und Ad-hoc-Schiedsgerichte unterteilt. Letztere werden jeweils für den konkreten Einzelfall eingerichtet.

Die Anrufung eines Schiedsgerichts setzt immer voraus, dass die Vertragspartner in schriftlicher Form eine wirksame Schiedsgerichtsklausel vereinbart haben. Diese kann im Vertrag, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch in einer gesonderten Urkunde enthalten sein.

DOKUMENT-NR. 81181

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