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AUSSENWIRTSCHAFT

UN-Kaufrecht

Internationale Handelsverträge sind mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Gerade mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung stehen vor der Frage, wie internationale Vertragsbeziehungen ohne allzu große Risiken abgewickelt werden können. Diese Probleme lassen sich durch einen Vertrag nach UN-Kaufrecht zumindest eingrenzen.

Das UN-Kaufrecht, die United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), findet für Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung, d.h. wenn die Vertragspartner ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben.

Zu den Vertragsstaaten gehören mittlerweile 76 Länder, darunter so wichtige Handelspartner Deutschlands wie die USA, die Russische Föderation, China, Frankreich, Italien sowie weitere EU-Mitgliedstaaten.

Trotz seiner Anwendbarkeit in zahlreichen Fällen von Import- oder Exportgeschäften ist das UN-Kaufrecht in der Praxis vielfach unbekannt. Importeure und Exporteure scheuen davor zurück, es zur Grundlage ihrer Vertragsbeziehungen zu machen, obwohl es in mancherlei Hinsicht erhebliche Vorteile gegenüber anderen Rechtsordnungen bietet.

DOKUMENT-NR. 81197

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