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AUSSENWIRTSCHAFT

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Internationaler Handel bedeutet, dass Waren aus einem Ausfuhrland in ein oft weit entferntes Importland gebracht werden müssen - ein Liefergeschäft, das mit Kosten und Gefahren für Verkäufer und Käufer verbunden ist. Die national handelsüblichen Vertragsklauseln, die als Trade Terms bezeichnet werden, stellen lediglich eine Information über die geltenden Auslegungen dar. Außerdem sind sie trotz gleicher Bezeichnungen häufig von Land zu Land in ihrer Bedeutung unterschiedlich. Derartig unterschiedliche Auslegungen von Handelsklauseln können zu Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Exporteur und Importeur führen.

Um in der Praxis derartige Probleme zu vermeiden, hat die Internationale Handelskammer (ICC) mit den INCOTERMS eine einheitliche Auslegung handelsüblicher Vertragsformen geschaffen.

DOKUMENT-NR. 6377

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