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AUSSENWIRTSCHAFT

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis weist den Ursprung von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für:

- die Kontrolle der Warenströme
- die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- den Abschluss von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten

In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Darüber hinaus verlangen die Behörden vieler Staaten bei der Einfuhr von Waren Geschäftspapiere, die durch eine Industrie- und Handelskammer bescheinigt wurden. Oftmals ist zusätzlich nach der IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung vorgeschrieben. Aber auch lediglich der Wunsch des Kunden nach bestimmten Dokumenten, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, kann ein Grund sein. Bei den geforderten Dokumenten handelt es sich zum Beispiel um Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikaten über die Beschaffenheit einer Ware.

Merkblätter zum Ursprungszeugnis/Bescheinigungswesen finden Interessenten auf der rechten Seite unter Downloads.

DOKUMENT-NR. 6374

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