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AUSSENWIRTSCHAFT

Warenverkehr innerhalb der EG

Die Lieferungen innerhalb der EG bezeichnet man nicht als Ausfuhr / Einfuhr sondern als innergemeinschaftliche Lieferung / Erwerb.

Die Unternehmen können ohne Umsatzsteuer die Rechnung stellen, wenn bei einer Lieferung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Außenwirtschaft der IHK Düsseldorf.

Nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft zur statistischen Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs - Intrahandelsstatistik - sind die Unternehmer verpflichtet, monatlich statistische Meldungen (INTRASTAT-Meldungen) beim Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, einzureichen. Die Meldung kann auf den Vordruck N oder per Datenträger abgegeben werden.

Meldungen können auch im Rahmen des w3stat-Systems über das Internet abgegeben werden.

Weitere Hinweise sind im Internet unter der Adresse http://w3stat.destatis.de abrufbar.

Die Meldepflicht gilt nicht für Auskunftspflichtige, deren im Intrahandel getätigte jährliche Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Statistischen Wert von 400.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.

Das Statistische Bundesamt hat eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke herausgegeben (siehe Rubrik Externe Links auf dieser Seite).

DOKUMENT-NR. 6371

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