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AUSSENWIRTSCHAFT

Ausfuhrkassenzettel

Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU können für die in einem Ladengeschäft in Deutschland erworbenen Waren, die in ihrem persönlichen Reisegepäck in ein Drittland verbracht werden, mit Hilfe des Ausfuhrkassenzettels, eine Mehrwertsteuerbefreiung erreichen. Der im Drittland wohnende Käufer kann die im Verkaufspreis enthaltende Umsatzsteuer vom Verkäufer erstattet bzw. verrechnet bekommen. Der Verkäufer muss aber zur Erstattung bereit sein. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht.

Das Formular wird vom Verkäufer ausgefüllt. Es ist beim Verlassen der EU der Grenzzollstelle vorzulegen, die darin die Ausfuhr des Gegenstandes und die Tatsache bescheinigt, dass es sich um einen Käufer mit Wohnsitz in einem Drittland handelt.

Die Formulare können über das Service Center der IHK Düsseldorf bezogen werden.

DOKUMENT-NR. 9117

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