Das Gesetz zur „Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie“ wurde am 17. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet. "Basel II" trat damit Anfang des Jahres 2007 in Kraft.
I. Wie ist Basel II entstanden?
Als "Basel II" werden umfassende Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute bezeichnet, die bereits 2004 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedet worden sind. Ziel des Regelwerkes war es in erster Linie, die Stabilität und Transparenz des Bankensektors zu stärken.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Gremium, das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist - einer Art Zentralbank der Zentralbanken. In diesem Ausschuss erörtern Vertreter der Zentralbanken und der nationalen Bankaufsichtsgremien den Regelungs- und Kontrollbedarf für das internationale Bankensystem. 1988 ging aus diesen Erörterungen der erste Baseler Akkord hervor (Basel I). In ihm wurde den Banken u. a. vorgeschrieben, für Kredite an bestimmte Schuldnergruppen eine Eigenkapitalunterlegung gegenüber der Zentralbank - in Deutschland also bei der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank - nachzuweisen. Auf diese Weise sollte eine größere Sicherheit vor Bankeninsolvenzen gewährleistet werden. Für Unternehmen betrug die verlangte Unterlegung 8 Prozent der Kreditsumme.
Vor dem Hintergrund verbesserter Risikooptimierungsverfahren, neuer Finanzierungsinstrumente der Banken und eines zunehmend globalisierten Kapitalmarktes wurde bereits seit Mitte der 90er Jahre über eine Erweiterung der Baseler Beschlüsse beraten. Der Banken-Crash in Asien 1996/97 beschleunigte den Prozess noch einmal zusätzlich. Im Juni 1999 wurde als vorläufiges Ergebnis der Diskussion ein erster Vorschlag des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für eine Neufassung vorgelegt. Es folgten zwei umfassende Konsultationsrunden, in die sich u. a. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Dachorganisation der Kammern mit zahlreichen kritischen Anmerkungen eingebracht hat. Im Mai 2003 wurde das letzte Konsultationspapier vorgelegt. Der endgültige Regeltext ist 2004 verabschiedet und mittlerweile veröffentlicht worden. Seit 2007 ist Basel II nun in Kraft getreten.
Basel II besteht aus drei Säulen:
- Mindest-Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe durch Banken in Orientierung an den jeweiligen Kreditrisiken.
- Intensivere Überprüfung der Kreditvergabepraxis durch die Bankenaufsicht (wie in den USA bereits üblich).
- Stärkung der Marktdisziplin durch umfangreichere Offenlegungspflichten der Banken gegenüber Bankenaufsicht und Öffentlichkeit, wodurch die Risikoposition der Kreditinstitute für Anleger und Kunden transparenter werden soll.
II. Was hat die Bank von Basel II?
Die Eigenkapitalunterlegung der Banken beträgt nicht mehr generell 8 Prozent, sondern wird an die Bonität der Kreditnehmer geknüpft. Ähnlich der selbstverständlichen Kopplung der Rendite an das Anlangerisiko, z. B. bei Aktien, hat dies nun auch im Kreditmarkt Eingang gefunden. Die Marktsteuerungsfunktionen werden hierdurch verbessert, was letztlich Effizienzgewinne verspricht. In der Konsequenz werden Kredite für risikoreichere Unternehmungen teurer, die Vergabe der entsprechenden Mittel dadurch aber für die Banken auch attraktiver. Relativ risikoarme Vorhaben können günstiger finanziert werden.
Diese Vorgehensweise setzt allerdings ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung voraus, mit dessen Hilfe die Bonität von Unternehmen ermittelt und vergleichbar gemacht werden können. Daher wurden die sogenannten "Ratings" eingeführt. Darunter sind Verfahren zu verstehen, mit deren Hilfe die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Darlehens - und damit das Risiko der Anlage - ermittelt werden kann. Es muss zwischen bankinternen und externen Ratings unterschieden werden. Die Rating-Verfahren der Banken und Sparkassen müssen ebenso wie die Verfahren der gewerblichen Rating-Agenturen internationalen Standards entsprechen und deshalb von den jeweiligen Bankaufsichten genehmigt werden.
"Basel II" sollte allerdings nicht dazu führen, dass die Banken in der Summe mehr Eigenkapital für ihre Kredite vorhalten müssen als in der Vergangenheit. Bei den einzelnen Kreditengagements soll jedoch deren Risiken entsprechend eine Spreizung der Unterlegungspflichten erfolgen, die vereinfacht dargestellt, folgendermaßen funktioniert:
| Ratingnote | AAA bis AA- | A+ bis A- | BBB+ bis BBB- | BB+ bis B- | Unter B- | Ohne Einstufung |
Eigenkapital- unterlegung | 1,65 % | 4 % | 8 % | 8 % | 12 % | 8 % |
Das hier verwendete Benotungssystem ist den amerikanischen "credit-ratings", wie sie z. B. von Standard & Poors verwendetet werden, entlehnt. Ab BBB beginnt der befriedigende Bereich mit durchschnittlichen Insolvenzrisiken. Ab B sind höhere Insolvenzrisiken zu befürchten. Bei guten Ratings, also im A-Bereich, würden unterdurchschnittliche Eigenkapitalunterlegungen verlangt, bei ausgesprochen schlechteren Ratings (unter B-) überdurchschnittliche Unterlegungen. Die Spannbreite der vorgeschriebenen Rücklagen - in diesem Beispiel von 1,65 bis 12 Prozent der Kreditsumme - ist dabei beträchtlich. Das erreichte Abstimmungsergebnis ist allerdings viel komplexer als es dieses einfache Modell beschreibt.
III. Was hat das Unternehmen von Basel II?
Um eine Verteuerung und Erschwerung der Mittelstandsfinanzierung zu vermeiden, hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die folgenden Kompromisse verständigt, die Eingang in das Abkommen gefunden haben:
- Kleine Unternehmen, deren jährliches Kreditvolumen 1 Mio. Euro nicht übersteigt, werden wie Privatkunden behandelt und können in so genannten Retail-Portfolios zusammengefasst werden. Zusätzlich wurde die Risikogewichtung für Privatkunden von 100 auf 75 Prozent abgesenkt.
- Für Kredite an Unternehmen mit unter 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind jeweils abhängig von der Unternehmensgröße Abschläge bei der Eigenkapitalunterlegung möglich.
- Langfristige Kredite an inländische Firmen mit einem Umsatz von bis zu 500 Mio. Euro sollen nicht mit einem Eigenkapitalzuschlag versehen werden müssen, so dass die Langfristkultur der deutschen Unternehmensfinanzierung durch Basel II nicht von heute auf morgen zerstört wird.
- Die Risikogewichtungskurven bei Privatkundenkrediten wurden stärker differenziert und für "qualifizierte revolvierende Kredite" (z. B. Kontokorrentkredite) abgesenkt.
Innerhalb eines Retail-Portfolios können Unternehmen unter bestimmten Umständen gemeinsam bewertet und als "Kundenbündel" mit Eigenkapital unterlegt werden. In der Theorie können in solchen Portfolios schlechte Bonitäten durch Kreditengagements mit überdurchschnittlichen Bonitäten quasi ausgeglichen werden. Diese insbesondere für Sparkassen und Volksbanken interessante Möglichkeit wird aber nicht dazu führen, dass auf ein Rating der einzelnen Betriebe verzichtet wird. Denn die Risiken sollen und müssen erkannt werden können und bewertbar sein. Letztlich darf diese für den Mittelstand vorgesehene Erleichterung nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Kleinbetriebe sich auf die künftig generell andere Beurteilungsweise der Banken einstellen müssen! Betriebswirtschaftliche Planung und Finanzmarketing (Marketing gegenüber Geldgebern) werden unerlässlich.
Da Basel II und das Rating Änderungen in den Betrieben erfordern, die in der Regel betriebswirtschaftlich rational sind (Unternehmensplanung und Risikomanagement werden fester Bestandteil der Unternehmenspolitik), sollte Basel II als vor allem Chance begriffen werden. Denn wer sich der Herausforderung stellt und sein Unternehmen gut positioniert, wird mit attraktiven Darlehenskonditionen belohnt.
Rating-Selbst-Check
Unternehmen haben im Vorfeld eines Gespräches mit der Bank die Gelegenheit, sich mit Hilfe eines Unternehmens-Checks auch selbst zu testen. Es gibt zwar keinen Rating-Standard, jedoch einige Punkte, die für jedes zu bewertende Unternehmen relevant sind, um gut abzuschneiden. Darüber hinaus bietet der Selbst-Check für mittelständische Unternehmen entscheidende Vorteile:
- Standortbestimmung für den erfolgsorientierten Unternehmer;
- Fundierte Vorbereitung auf die von den Kreditinstituten gestellten Anforderungen;
- Ansatzpunkte für eine gezielte Verbesserung der Unternehmensbonität;
- Herausarbeiten von individuellen Verbesserungspotenzialen im Unternehmen;
- Aufdecken von Schwachstellen. Diese können dann durch rechtzeitiges Gegensteuern eliminiert und in Chancen verwandelt werden.
Wichtig ist eine gute Vorbereitung.
Die IHK Düsseldorf bietet mit dem IHK-Win-Rating eine Möglichkeit, die genutzt werden sollte. Dort findet man Fragen, die in einem Bankgespräch möglicherweise gestellt werden. Zum Beispiel, wie es um die Rentabilität des Geschäftes bestellt ist, aber auch, ob ausreichende Kontrollmechanismen vorhanden sind. Vom Controlling über Finanzen bis hin zur Organisation werden verschiedenste Kriterien geprüft. Das Programm soll somit helfen, ein Bankgespräch erfolgversprechend vorzubereiten.
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