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EXISTENZGRÜNDUNG

Selbständig statt arbeitslos: Förderung von Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss gem. § 57 SGB III können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Agentur für Arbeit in zwei Phasen (max. 15 Monate) gefördert werden. Die als Zuschuss gewährte Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.

Informationen hierzu geben die Merkblätter unter "Downloads".

DOKUMENT-NR. 7698

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