Externe Links
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Bundesfachverband Medizinprodukteindustrie e.V. (Link: http://www.bvmed.de/)
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CE-Kennzeichnung ist ein in der Europäischen Union gültiger Nachweis über die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Mindestsicherheits-Standards.
Entscheidende Voraussetzung für das CE-Kennzeichen ist die so genannte Konformitätserklärung, d.h. die Erklärung des Herstellers, dass das Gerät den technischen Standards entspricht, "konform" ist.
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht bei einer Reihe von Produkten, z.B. Druckbehälter, Spielzeuge, Bauprodukte, elektrotechnische Erzeugnisse, Maschinen, Schutzausrüstungen, Medizinprodukte, Telekommunikationseinrichtungen, Sportboote, Aufzüge etc.
Auf den Internetseiten der EU finden Sie Informationen zu allen Orodukten, die unter die CE-Kennzeichnung fallen.
Geben Sie den Suchbegriff "List of directives" in die Suchmaschine (z.B. Google) ein und folgen dem obersten Link.
Eine Initiative der Industrie- und Handelskammern Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein und Wuppertal-Solingen-Remscheid mehr
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(c) IHK Düsseldorf 2012
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK Düsseldorf trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Die IHK Düsseldorf wurde 2010 durch Lloyd´s Register Quality Assurance nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich (re-)zertifiziert.
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