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INDUSTRIE | INNOVATION | UMWELTSCHUTZ

Abfall

Abfall (Definition)
Abfälle im Sinne des Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die im Anhang des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes aufgeführt sind und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Vorrang hat grundsätzlich die Vermeidung von Abfällen, vor der Verwertung und vor der Beseitigung.

Transport
Wer Abfälle zur Beseitigung transportieren will, benötigt eine Transportgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Voraussetzungen zur Erlangung sind:

  • Fachliche Eignung, nachgewiesen durch fachliche Ausbildung und mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung im Entsorgungsbetrieb
  • Persönliche Zuverlässigkeit (ordentliches persönliches Führungszeugnis)
  • Teilnahme an staatlich anerkanntem Lehrgang für die Transportgenehmigung.

Entsorgungsfachbetrieb
Wer sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • organisatorisch: Lagerfläche, Abläufe, inklusive schriftlicher Ablaufdokumentation über jeden Entsorgungsvorgang
  • technisch: Anlagen / Maschinen entsprechend dem technischen Standards
  • personell: Fachkenntnis / geschultes Personal; persönliche Zuverlässigkeit

DOKUMENT-NR. 4289

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0211 3557-262
  • Fax: 0211 3557-408

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