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INDUSTRIE | INNOVATION | UMWELTSCHUTZ

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz regelt sämtliche Belange, um das körperliche und seelische Wohlbefinden des Arbeitnehmers zu überprüfen und zu sichern. Dies geschieht durch zahlreiche Vorschriften und Regelungen. Da in allen Betrieben der Einsatz von Arbeitsmitteln zum täglichen Geschäft gehört, muss der Unternehmer hier ansetzen und die Erfüllung dieser Schutzziele anstreben.

Ein zentrales Instrument ist die systematische Betrachtung des Arbeitsschutzes.

Dazu zählen

  • die Gefährdungsbeurteilung bei Arbeitsmitteln,
  • die sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen und
  • die Arbeitsplatzanalyse, als Bewertung eines Arbeitsplatzes aus arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Sicht.

Die Pflicht zur Durchführung von Arbeitsplatzanalysen besteht nach dem Arbeitsschutzgesetz generell für jeden Betrieb. Eine schriftliche Dokumentation wird immer empfohlen, da der schriftliche Nachweis vor Haftungsproblemen schützt.

Die IHK Düsseldorf bietet dem in der Verantwortung stehenden Arbeitgeber bzw. Betreiber Hilfe an:

  • Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen - Broschüre (3. überarbeitete Auflage, Januar 2010)
  • Die Betriebssicherheitsverordnung - eine Umsetzungshilfe- CD-ROM (4. Auflage 2006)

Broschüre und CD-ROM können entweder über den Ansprechpartner angefordert werden oder über die Rubrik "Publikationen" in der Serviceleiste online bestellt werden.

DOKUMENT-NR. 4287

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