Nach der neuen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) muss jeder, der ab dem 4. Juli 2009 Dichtheitsprüfungen, Installations-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Anlagen mit so genannten fluorierten Treibhausgasen erledigen will, eine Sachkundeprüfung ablegen.
Hintergrund sind neue europäische Regelungen, die erheblich von den bisherigen Prüfungsstandards abweichen.
Die Folge: Grundsätzlich müssen alle eine neue Sachkundeprüfung ablegen, die folgende Arbeiten ausführen:
- Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
- Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
- Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
- Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Sofern Erfahrungen mit diesen Arbeiten vorhanden sind, benötigen die entsprechenden Mitarbeiter hierfür die Bescheinigung erst ab dem 4. Juli 2010.
Ausnahmen gibt es nur für den Mechatroniker Fachrichtung Kältetechnik sowie den Kälteanlagenbauer. Wer eine dieser Ausbildungen abgeschlossen hat, bekommt nach Vorlage des alten Nachweises die neue Sachkundebescheinigung von der IHK.
Betriebe sollten jetzt genau prüfen, ob sie von der neuen Regelung betroffen sind. Denn wer nach dem Stichtag keinen Sachkundenachweis für entsprechende Arbeiten vorlegen kann, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfungen bieten viele Bildungseinrichtungen Lehrgänge an. Der Besuch eines Lehrgangs ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Wer an Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen oder an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern arbeitet und bis zum 4. Juli 2009 noch keine Sachkundeprüfung ablegen konnte, benötigt eine vorläufige Sachkundebescheinigung. Sie kann bei der IHK beantragt werden.
Der Antragsteller muss hierfür eine handwerkliche oder technische Ausbildung vorweisen und bereits vor dem 4. Juli 2008 Arbeiten wie Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung oder Wartung ausgeübt haben.
Die vorläufige Sachkundebescheinigung gilt bis maximal 4. Juli 2011, für Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern bis maximal 4. Juli 2010.
Und es kommt noch mehr auf die Unternehmen zu: Betriebe, die Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten oder instand halten, müssen künftig außerdem zertifiziert werden.
Ansprechpartner dafür ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 56, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: (0211) 475-9475.