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EU-Chemikalienpolitik

Die Europäische Union plant eine komplette Neuordnung des Chemikalienrechts. Das umfangreiche Regelwerk über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) steht kurz vor der Verabschiedung.

Es bedeutet auch für viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes umfangreiche Einschnitte:

Künftig dürfen Chemikalien nur noch hergestellt, importiert und verwendet werden, wenn zu diesen ein umfangreicher Datensatz vorhanden ist. Erstmalig sind somit nicht nur die Hersteller und Händler von Chemikalien betroffen, sondern auch deren Anwender.

Ausführliche Informationen zu REACH finden Interessenten auch im Internet im sogenannten REACH Helpdesk (siehe Rubrik Externe Links auf dieser Seite).

Das REACH-Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Es liefert Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen.

Das Helpdesk setzt sich aus Experten der folgenden Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen bereitstehen:

  • Umweltbundesamt (UBA)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

DOKUMENT-NR. 4613

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