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INDUSTRIE | INNOVATION | UMWELTSCHUTZ

Gefahrstoffverordnung

Mit der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - werden Regelungen getroffen, die beim Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu beachten sind. Insbesondere werden Hersteller und Einführer verpflichtet, gefährliche Stoffe und Zubereitungen ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen.

Der Unternehmer wird verpflichtet, Beschäftigte, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgehen, zu schützen. Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz müssen in der Regel gemessen werden. Die betroffenen Beschäftigten sind durch ärztliche Untersuchungen gesundheitlich zu überwachen.

Gefahrstoffdatenbank im Internet:

Die Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL) ist ein Gefahrstoffinformationssystem, die Informationen zu Reinstoffen und Stoffgruppen beinhaltet. Neben Grunddaten wie Stoffnamen mit umfangreicher Synonymliste, Stoffregistriernummern, allgemeiner chemischer Charakterisierung und physikalisch-chemischen Eigenschaften liefert die GDL vor allem Daten aus aktuellen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen.

DOKUMENT-NR. 4302

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