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RECHT UND STEUERN

Elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren (ELENA-Verfahren) eingestellt

Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Arbeitgeber waren nach dem Gesetz seit Anfang 2010 verpflichtet, monatlich bestimmte Entgeltabrechnungsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Vorgesehen war, dass Behörden zur Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen elektronischen Zugriff auf diese Daten erhalten. Auf diese Weise sollten Arbeitgeber von der Verpflichtung befreit werden, „Verdienstbescheinigungen“ für ihre Beschäftigten auszustellen.

Am 3. Dezember wurde das ELENA-Verfahren nun vollständig eingestellt.

Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessenten unter Downloads in unserem Merkblatt Elektronisches Entgeltverfahren.

DOKUMENT-NR. 12698

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