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Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)
(PDF, 24 KB) (Dokument-Nr.: 12700)
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www.das-elena-verfahren.de (Link: http://www.das-elena-verfahren.de)
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Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Arbeitgeber waren nach dem Gesetz seit Anfang 2010 verpflichtet, monatlich bestimmte Entgeltabrechnungsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Vorgesehen war, dass Behörden zur Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen elektronischen Zugriff auf diese Daten erhalten. Auf diese Weise sollten Arbeitgeber von der Verpflichtung befreit werden, „Verdienstbescheinigungen“ für ihre Beschäftigten auszustellen.
Am 3. Dezember wurde das ELENA-Verfahren nun vollständig eingestellt.
Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessenten unter Downloads in unserem Merkblatt Elektronisches Entgeltverfahren.
(c) IHK Düsseldorf 2012
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK Düsseldorf trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Die IHK Düsseldorf wurde 2010 durch Lloyd´s Register Quality Assurance nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich (re-)zertifiziert.
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