Bundesamt für Justiz versendet in Kürze Ordnungsgeldandrohungen
In den nächsten Wochen wird das Bundesamt für Justiz eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen starten. Unternehmen, die bislang noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2010 beim Bundesanzeiger Verlag offengelegt haben, werden vom Bundesamt für Justiz erinnert. Die Erinnerung ist mit einer Nachfrist von sechs Wochen und einer Verfahrensgebühr in Höhe von 53,50 Euro versehen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.
Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die 6-Wochen-Frist nur geringfügig überschritten wird. Als geringfügiges Überschreiten wertet das Bundesamt für Justiz einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Wochen. Wenn also die Offenlegung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgt, wird das Ordnungsgeld im Fall eines Einspruchs des Unternehmens in der Regel herabgesetzt - derzeit auf 250 Euro.
Oft führt die Frage, wo einzureichen ist, zu Missverständnissen. So müssen die Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger Verlag gesendet werden und nicht an das Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen finden Interessenten im Internet beim Bundesjustizamt (s. Externe Links).
Sowohl für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 als auch für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 sind inzwischen jeweils über 940.000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen. Damit ist eine Offenlegungsquote von jeweils über 90 Prozent erreicht.
Die durch das Bundesamt für Justiz eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren sind für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 wie im Vorjahr bei rund 120.000 Verfahren geblieben. Nach Einleitung der Ordnungsgeldverfahren sind rund 45 Prozent der betroffenen Unternehmen der Offenlegungspflicht binnen der gesetzten Nachfrist nachgekommen.
Die Erfolgsquote von sofortigen Beschwerden gegen Ordnungsgeldfestsetzungen ist gering. In über 90 Prozent der Fälle hatte die Beschwerde vor dem Landgericht Bonn keinen Erfolg.
Für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 haben bis zum 31. Dezember 2009 rund 700.000 Unternehmen ihre Offenlegungspflichten erfüllt. Dies sind circa 50.000 Unternehmen mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr bezogen auf das Bilanzgeschäftsjahr 2007 (circa 650.000).
Unternehmen, die bislang ihren Offenlegungspflichten für das Bilanzgeschäftsjahr 2010 noch nicht nachgekommen sind, können ein kostenpflichtiges Ordnungsgeldverfahren dadurch vermeiden, dass sie jetzt umgehend vor Einleitung der Ordnungsgeldverfahren die Offenlegung nachholen.
Hierbei ist zu beachten, dass das Gesetz zwar Erleichterungen für kleine Gesellschaften beinhaltet, die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aber für sämtliche Unternehmen gilt - auch für solche, die sich in Liquidation befinden oder einfach nur "ruhen".
Informationen zum Verfahren der Offenlegung erhält man auf den Seiten des "Elektronischen Bundesanzeigers" (s. Externe Links)
Weitere Informationen enthält das IHK-Merkblatt "Offenlegung von Jahresabschlüssen" (s. Download)