Das Arbeitsrecht hat für die unternehmerische Betätigung eine sehr große Bedeutung. Die richtige Stellenausschreibung, die Gestaltung des Arbeitsvertrages, Urlaubsansprüche, Mutterschutz und Elternzeit sowie die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind nur einige Themen mit denen Arbeitgeber konfrontiert werden. Die IHK hilft ihren Mitgliedern durch Rat und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen. Sie darf aber keine rechtliche Interessenvertretung (wie z. B. Vertretung vor Gericht, Formulierung von Abmahnungen oder Kündigungen) übernehmen.
Für die wichtigsten Themen gibt es Merkblätter im Downloadbereich bzw. unter Shop. Der in regelmäßigen Abständen erscheinende "Infoletter Arbeitsrecht", der heruntergeladen oder auch als Newsletter abonniert werden kann, enthält Informationen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Er ist ein Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und der Industrie- und Handelskammern und erscheint ca. alle drei bis vier Monate in aktualisierter Fassung. Die Veranstaltungsreihe der IHK Düsseldorf „Arbeitsrechtliche Probleme in der Praxis“ informiert in der Regel zwei Mal im Jahr über aktuelle arbeitsrechtlichen Themen und Urteile.
Arbeitsrechtliche Auskünfte der IHK sind nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für Arbeitgeber bestimmt. Dies ergibt sich aus der Funktion der IHK als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Ansprechpartner der Arbeitnehmer sind Gewerkschaften, Arbeitsgerichte und Rechtsanwälte.