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RECHT UND STEUERN

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte und neues Gebührenmodell ab 2013

 Für internetfähige Geräte, also etwa PCs oder UMTS-Handys, müssen seit dem Jahre 2007 grundsätzlich Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für alle Unternehmen – außer sie haben bereits ein Radio oder TV-Gerät angemeldet.

Im Sommer 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder nun über eine grundlegende Neuausrichtung des Gebührenmodells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden. Das neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des Rundfunks haben.

Im Laufe des Jahres 2011 wurde ein neues Gebührenmodell durch alle 16 Länderparlamente verabschiedet. Im Jahr 2012 erfolgt die Datenerfassung durch die Rundfunkanstalten der Länder – faktisch die GEZ –, und 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten.

Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend sein wird. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden.

Ein Merkblatt zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte und dem beabsichtigten neuen Gebührenmodell steht nebenstehend als PDF zum Downloaden zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 10292

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