Am 22. Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag erteilen die IHKs Erlaubnisse und nehmen Eintragungen ins Register vor (www.vermittlerregister.info).
Um eine Erlaubnis erteilen zu können, ist der Nachweis der Sachkunde erforderlich. Diese kann durch eine Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK (zuvor BWV) nachgewiesen werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft BWV haben unter Hinzuziehung eines Expertengremiums einen gemeinsamen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK" entwickelt.
Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken.
Im Frühjahr 2010 wurde dieser Rahmenplan von dem zuständigen Sachverständigengremium aktualisiert.
Der überarbeitete Rahmenplan mit Stand Mai 2010 gilt seit dem 1.1.2011.
Der Rahmenplan kann unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden.
Zur Auswahl stehen folgende Prüfungstermine (Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Prüfungstermin):
2012:
12./13. Januar 2012
08./09. März 2012
14./15. Juni 2012
12./13. Juli 2012
13./14. September 2012
22./23. November 2012
Hier geht es zur Onlineanmeldung.