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RECHT UND STEUERN

Umsatzsteuerfreie Lieferungen

Deutsche Unternehmen, die Waren von Deutschland an andere Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern, sind regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einige Voraussetzungen beachten.

Welche Voraussetzungen das sind, entnehmen Sie bitte dem IHK-Merkblatt

"Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen" (siehe Downloads)

DOKUMENT-NR. 6474

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