RECHT UND STEUERN
Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr: Umsatzsteuerliche Voraussetzungen und Nachweise
Unternehmen, die Ware von Deutschland an andere Unternehmen in das Ausland (Drittstaaten) oder innerhalb der Europäischen Union liefern, können diese steuerfrei abrechnen.
Die IHK-Merkblätter geben eine Übersicht, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Belege zum Nachweis grenzüberschreitender Lieferungen notwendig sind.
Interessenten finden die Merkblätter sowie einige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu diesem Thema unter "Downloads".