. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Seit 1. Juli 2011 gilt für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen das Verfahren der so genannten Steuerschuldumkehr.

Näheres entnehmen Interessenten bitte dem Merkblatt (unter Downloads).

DOKUMENT-NR. 84012

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0211 3557-256
  • Fax: 0211 3557-398

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN