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FACHKRÄFTESICHERUNG UND DEMOGRAFIE

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsphase für das im Februar 2008 gestartete bundesweite Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung bis Ende 2011. Mit der Verlängerung der Antragsphase schafft das Bundesministerium neue Anreize für betriebliche Kinderbetreuung und trägt der aktuellen Wirtschaftslage Rechnung.

Neben den Antragsfristen werden auch die Fördermöglichkeiten erweitert: Das Programm öffnet sich öffentlichen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch Länder und Kommunen. Somit können Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung ab sofort auch weitere Finanzierungsquellen nutzen.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die in neuen oder bestehenden Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen.

Es setzt auf eine Kooperation zwischen den Unternehmen und öffentlichen sowie freien Trägern von Betreuungseinrichtungen.

Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr.

Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012.

Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2012 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Voraussetzung für die Förderung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung und das Vorliegen sämtlicher Genehmigungen wie der Betriebserlaubnis.

Der Unternehmensanteil muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten betragen. Neben dem Beitrag der Unternehmen kann eine Kofinanzierung der Betriebskosten während der Förderung durch dieses Programm gegebenenfalls durch Elternbeiträge, Eigenmittel des öffentlichen oder privaten Trägers und/oder sonstige öffentliche oder private Mittel (außer aus Mitteln anderer ESF-Programme) erfolgen.

Weitere Informationen zu dem Programm und den Förderbedingungen finden Interessenten auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums (siehe Externe Links in der rechten Spalte).

Zudem gibt es eine kostenlose Beratungshotline zu dem Förderprogramm.

Nummer der Beratungshotline: 0800 - 0000 945

DOKUMENT-NR. 9634

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