Prüfung und Weiterbildung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Am 1. Oktober 2006 ist das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft getreten.
Danach müssen künftig Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Zudem erhofft sich der Gesetzgeber durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009.
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden.
Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Diese Personen sind nach den Stichtagen jedoch auch an das Weiterbildungssystem gebunden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zur Berufskraftfahrerrichtlinie.
Prüfungstermine 2012 für Busfahrer im Personenverkehr und Lkw-Fahrer im Güterkraftverkehr (theoretisch):
9. Januar 2012
6. Februar 2012
20. März 2012
16. April 2012
7. Mai 2012
18. Juni 2012
17. Juli 2012
13. August 2012
10. September 2012
16. Oktober 2012
14. November 2012
18. Dezember 2012
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.