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STANDORT

Gefahrgutbeauftragte - Prüfung

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahn- oder Wasser­fahrzeugen beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausnahmen hier­von werden in §2 der GbV geregelt.

Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Voraussetzung für die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten ist grundsätzlich die

  • Teilnahme an einer von einer IHK anerkannten Schulung
  • mit anschließender Prüfung vor der IHK.

Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und der Zahl/Menge der zu befördernden Güter. Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen. Der Name des oder der Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben.

Der Gefahrgutbeauftragte muss alle fünf Jahre an einer Verlängerungsprüfung teilnehmen. Dies kann auch ohne Teilnahme an einer Fortbildungsschulung erfolgen.

Prüfungstermine 2012:

9. Januar 2012
6. Februar 2012
20. März 2012
16. April 2012
7. Mai 2012
18. Juni 2012
17. Juli 2012
13. August 2012
10. September 2012
16. Oktober 2012
14. November 2012
18. Dezember 2012

An den Prüfungen kann nur teilnehmen, wer angemeldet ist.

Anmeldebogen finden Interessenten unter der Rubrik Downloads.

DOKUMENT-NR. 6357

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