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STANDORT

Gefahrgutfahrer - Prüfung

Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen einer besonderen Schulungspflicht, wenn Sie gefährliche Güter nach dem Gefahrgutrecht befördern wollen. Es ist eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter und sowie eine schriftliche Prüfung vor der IHK nötig. Nach der erfolgreichen Prüfung wird eine so genannte ADR-Bescheinigung ausgestellt. Sie gilt für fünf Jahre, muss vom Fahrer stets mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Die Bescheinigung kann für eine oder mehrere Gefahrgutklassen gültig sein.

Innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit muss eine Fortbildungsschulung besucht werden. Das neue Gültigkeitsdatum errechnet sich aus dem bisherigen Gültigkeitsdatum plus 5 Jahre, unabhängig vom Datum der Fortbildungsschulung. Anmeldung zur Fortbildungsschulung bei den ADR-Schulungsveranstaltern.

Die Prüfungen werden direkt im Anschluss an die Lehrgänge in den Räumen des Lehrgangsveranstalters durch die Industrie- und Handelskammer abgenommen.

DOKUMENT-NR. 6426

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