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5. Novelle der Verpackungsverordnung
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurde am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Neuregelungen zu den "Vollständigkeitserklärungen" (VE) traten am Tag darauf in Kraft.
Die übrigen Änderungen erlangten zum 01.01.2009 Gültigkeit.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Definition des "privaten Endverbrauchers"
- Teilnahmepflicht an dualen Entsorgungssystemen bei Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher
- Neue Pflichten zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung (VE) bei b2c-Verkaufsverpackungen
- Streichung der Kennzeichnungspflicht der Verpackungen
Folgende Merkblätter stehen Interessenten zum kostenlosen Herunterladen unter der Rubrik "Downloads" zur Verfügung:
- Allgemeines IHK-Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen:
"Die Novelle der Verpackungsverordnung"
- Spezielles IHK-Merkblatt für Internet- und Versandhändler:
"Die neue Verpackungsverordnung: Was müssen Internet- und Versandhändler beachten?"