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Pfandpflicht

Seit dem 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht für bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen, die zum 01.01.2009 und zum 01.04.2009 geringfügig geändert wurde.

Die wichtigsten Informationen zum geltenden Pfandrecht hat die IHK in einem Merkblatt zusammengefasst, das kostenlos zum Download bereit steht.

Ausführlichere Informationen hat der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Publikation „Die neue Pfandpflicht“ zusammengestellt.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen und schließt dabei die relevanten Neuregelungen der vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ein. Auch die bestehenden Ausnahmen werden beschrieben. Darüber hinaus leistet die Broschüre einen Beitrag zur wirtschaftsverträglichen Umsetzung des Pflichtpfands.

Die Broschüre kann zum Preis von 9,00 Euro beim DIHK Berlin unter www.dihk.de - Publikationen oder telefonisch unter 030 20308-0 angefordert werden.

Weitere Informationen zur Pfandpflicht gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

DOKUMENT-NR. 5487

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