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STANDORT

Immobilien- und Standortgemeinschaften

Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) – Ein neues Instrument der Stadtentwicklung

Immobilien- und Standortgemeinschaften sind gegenwärtig in aller Munde. Sie sollen eine Lösung auf die nach wie vor bestehenden Probleme von Stadt- und Stadtteilzentren bieten. Denn für nur noch 36 Prozent der Kunden einer durch die CIMA durchgeführten Repräsentativbefragung ist die Innenstadt die bevorzugte Einkaufsstätte. Für 35 Prozent ist dies der Nachbarschaftsladen und für 29 Prozent die grüne Wiese.

Um diesem Bedeutungsverlust der innerstädtischen Einkaufsstandorte entgegenzuwirken und die Stadt- und Stadtteilzentren in NRW zu stabilisieren und aufzuwerten, hat die Landesregierung das bereits seit 2003 bestehende Förderprogramm der ISG im Juni 2008 auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Danach ist es nun unter bestimmten Umständen möglich, alle Immobilieneigentümer innerhalb eines räumlich abgegrenzten Bereichs verpflichtend mit einem finanziellen Beitrag an den Kosten für die Aufwertung zu beteiligen.

Verfahrensbeschreibung

  1. Vorbereitungsphase:
    Eine Initiativegruppe bildet sich, leistet Überzeugungsarbeit und versucht Mitstreiter für den Prozess zu gewinnen. Sie erarbeitet ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, das unter anderem die räumliche Abgrenzung, den Finanzierungsmaßstab sowie die Rechtsform und die beabsichtigten Maßnahmen festlegt. Professionelle Unterstützung durch zum Beispiel ein Planungsbüro ist hier zu empfehlen.

  2. Formelles ISG-Verfahren:
    Ein Satzungsverfahren wird eingeleitet. Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept wird bei der Gemeinde eingereicht. Die Gemeinde prüft den Antrag. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf den Erlass der Satzung. Stimmt die Gemeinde dem Verfahren zu, werden alle Immobilieneigentümer im ISG-Gebiet schriftlich darüber informiert. Widersprechen nicht innerhalb von 4 Wochen mehr als 25 Prozent der Immobilieneigentümer der Etablierung der ISG, wird das Verfahren fortgesetzt. Die Obergrenze für die Abgabenerhebung ist auf insgesamt 10 Prozent des Einheitswertes der Grundstücke für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Gemeinde und ISG schließen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem sich die ISG bereit erklärt, die Verpflichtungen aus der Satzung und dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept umzusetzen. Die Satzung tritt nach Verabschiedung durch den Stadtrat in Kraft. Die Laufzeit der ISG kann maximal fünf Jahre betragen. Soll sie fortgesetzt werden, muss das Satzungsverfahren erneut durchlaufen werden. Die ISG kann für die Umsetzung der Maßnahmen ein externes Büro beauftragen.

Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) kann auf der Seite des Landtages NRW abgerufen werden (Externe Links).

Eine ISG Mustersatzung steht unter der Rubrik Download zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 10973

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