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STANDORT

Leitlinien zum neuen Regionalplan

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt die Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung öffentlich zur Diskussion. Unternehmen können sich während der öffentlichen Auslegung schriftlich gegenüber der Bezirksregierung äußern.

Auch die IHK wird hierzu eine Stellungnahme abgeben. Anders als die Öffentlichkeit kann sie als so genannte Trägerin öffentlicher Belange ihre Stellungnahme noch bis zum 30. März 2012 einreichen (die Öffentlichkeit hat hierzu nur bis zum 6. Februar 2012 die Gelegenheit).

Unternehmer können daher ihre Anregungen auch bis spätestens zum 14. März direkt an die IHK Düsseldorf, Frau Dr. Vera Jablonowski, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf senden. Sie werden dann in der IHK-Stellungnahme berücksichtigt. 

Formuliert wurden Leitlinien unter anderem zu Themen wie

  • Gewerbe- und Industrieflächen,
  • Rohstoffsicherung,
  • Verkehr- und Logistik,
  • Energieversorgung sowie
  • Steuerung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

Bedeutung des Regionalplans

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) ist ein Instrument der Regionalplanung. Er ist Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und der Landesplanung einerseits und der lokalen Bauleitplanung andererseits. Der Regionalplan schafft Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung und bestimmt, wo und unter welchen Bedingungen die Kommunen zum Beispiel Gewerbe- und Industriegebiete ausweisen dürfen.

Bedeutung der Leitlinien

Die Leitlinien, die die Bezirksregierung aktuell zur Diskussion stellt, sind erste Zielformulierungen für den weiteren Erarbeitungsprozess des neuen Regionalplans. Die Leitlinien werden - unter Abwägung der während der Offenlage vorgetragenen Bedenken - durch den Regionalrat beschlossen. Sie geben dann den Weg vor, nach dem sich die Bezirksregierung im weiteren Verfahren ausrichten wird und an dessen Ende ein neuer Regionalplan steht.

DOKUMENT-NR. 85522

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