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WEITERBILDUNG
Begabtenförderung
Denjenigen, die eine erstklassige Berufsabschlussprüfung hinlegen, winken ein finanzieller Zuschuss für die Weiterbildung, wenn sie als Stipendiaten in das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie aufgenommen werden.
Jeder Stipendiat/jede Stipendiatin erhält dann für einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 6.000 Euro, die er nach eigener Wahl gezielt für berufliche und fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen kann. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist förderfähig.
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkte bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
- oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat
- oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
- weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt ist (Durch Anrechnung von Elternzeit, Grund- oder Zivildienst, berufliche Vollzeitschulen u. a. kann die Aufnahme bis zu drei Jahren später erfolgen).
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Antrag wird bei der IHK gestellt, bei der der Auszubildende seine Abschlussprüfung absolviert hat.

