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WEITERBILDUNG

Bildungsscheck und Bildungsprämie - Unterstützung für Ihre Weiterbildungsambitionen

1. Bildungsscheck

Eine solide Ausbildung ist eine gute Grundlage für jeden Werdegang. Sie reicht heute jedoch nicht mehr aus, um den wachsenden Ansprüchen auf Dauer gerecht zu werden. Neues zu lernen, die eigenen Fähigkeiten auszubauen - das sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft in der Berufswelt.

Wie wichtig Fort- und Weiterbildung in der beruflichen Praxis ist, wissen aber auch viele Unternehmen. Es ist kein Geheimnis, dass kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Firma stärken. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen, und das ist auch das erklärte Ziel der Landesregierung NRW.

Der Bildungsscheck
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur 50 Prozent der finanziellen Kosten der Weiterbildung, sondern stellt auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.

Wer kann teilnehmen?
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Mitarbeiter, die in den vergangen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Betriebe, die nicht mehr als 250 Beschäftigte haben, können teilnehmen: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro pro Bildungsscheck, die andere Hälfte tragen die Teilnehmer/Unternehmen selbst.


Seit dem 30. Mai 2011 gelten folgende Regelungen

für den betrieblichen Zugang:

Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die

  • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • befristet beschäftigt sind,
  • als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder
  • älter als 50 Jahre sind.

Diese Personen können zudem jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den oben genannten Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.

Für Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne die oben genannten Merkmalsausprägungen angehören, gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Diese können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.

NEU: Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht den oben genannten Gruppen angehören und die  im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

für den individuellen Zugang:

  • Zukünftig können nun auch Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleibt allerdings der öffentliche Dienst).
  • Beschäftigte, die
    • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
    • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
    • befristet beschäftigt sind,
    • als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder
    • älter als 50 sind sowie
    • Berufsrückkehrende

    können zukünftig jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten

  • Beschäftigte, die der oben genannten Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.

Ohne Beratung kein Bildungsscheck
Damit sich die gemeinsame Investition in Weiterbildung auch lohnt, ist eine klare Analyse und ausführliche Beratung nötig. Darum informieren zahlreiche Weiterbildungsstellen vor Ort darüber, welche Weiterbildungsangebote für einzelne Mitarbeiter oder Betriebe in Frage kommen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird zum Beispiel der Erwerb von Sprach- und EDV-Kenntnissen oder Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifikationen wie Schulungen zur Bedienung von Maschinen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

Was müssen Interessenten tun?
Interessenten suchen eine der Bildungsberatungsstellen in ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät über geeignete Angebote und händigt ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen sie bei einem Bildungsträger ein und lassen sich weiterbilden. Verpflichtend ist eine kostenlose vorherige Beratung bei einer der 175 Beratungsstellen.

       

Info/Kontakt

Bildungsberatungsstellen in Düsseldorf und im Kreis Mettmann

IHK Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Mechthild Teupen
Karlstraße 88, 40210 Düsseldorf
Tel. (0211) 17243-33
E-Mail: teupen@duesseldorf.ihk.de

Handwerkskammer Düsseldorf
Bildungszentrum
Ansprechpartnerin: Sigrid Lisson
Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf
Tel. (0211) 8795-423
E-Mail: lisson@hwk-duesseldorf.de

Stadt Düsseldorf
Bildungsberatung
Ansprechpartner: Antje Bornmann
Berta-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf
Tel. (0211)899-3499
E-Mail: antje.bornmann@duesseldorf.de

Volkshochschule Mettmann-Wülfrath
Ansprechpartner: Peter Kürner
Schwarzbachstr. 28, 40822 Mettmann
Tel. (02104) 1392-50
E-Mail: peter.kuerner@vhs-mettmann.de

Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus
Ansprechpartner: Hermann Flaßpöhler
Nedderstraße 50, 42549 Velbert
Tel. (02051) 949618
E-Mail: flasspoehler@vhs-zv-vh.de

Volkshochschule Langenfeld
Ansprechpartnerin: Juliane Kreutzmann
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld
Tel. (02173) 794-480
E-Mail: juliane.kreutzmann@langenfeld.de

Volkshochschule Hilden-Haan
Ansprechpartnerin: Monika Wetzler-Vogt
Diekerstr. 49, 42781 Haan
Tel. (02129) 99410-30
E-Mail: wetzler-vogt@vhs-hilden-haan.de

Weitere Informationen im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de

      

2. Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Das im Dezember 2008 gestartete Förderprogramm wird auch in 2012 fortgesetzt. Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.

DOKUMENT-NR. 7875

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