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Meisterbafög

Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Meister/innen-BaföG genannt, verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Die Lehrgänge müssen als Aufstiegsfortbildung anerkannt sein, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.B. die Vorbereitungskurse auf die Industrie- oder Handwerksmeisterprüfung, aber auch die Vorbereitungslehrgänge auch externer Anbieter auf die IHK-Fachkaufmanns- oder Fachwirteprüfung.

Außerdem müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein und adäquate Berufspraxis vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Im Regelfall muss ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegen. Wer die im Gesetz festgeschriebenen Anforderungen erfüllt, hat einen individuellen Rechtsanspruch auf Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen und staatlichen Zuschüssen. Die Form der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, ob der Lehrgang in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt wird.

Neuerungen des AFBG seit dem 1. Oktober 2010 u.a.:

  • Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallene Entgelt gewährt
  • Anhebung des Zuschuss für Kinder bei Unterhaltsleistung, sowie Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende
  • Ausbau der Fördermöglichkeiten für ausländische Fortbildungswillige
  • Anforderungen an die Eignung der Weiterbildungs-Träger wurde erhöht: Anwendung eines Qualitätssicherungssystems wird verlangt

Gültig sind diese Neuerungen seit dem 1. Oktober 2010 alle neu beginnenden oder zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Maßnahmen oder Maßnahmenabschnitte.

DOKUMENT-NR. 5159

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