Externe Links
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Bildungsportal des Ministeriums (Link: http://www.innovation.nrw.de/hochschulen_und_forschung/hochschulrecht/Verordnung_ueber_den_Hochschulzugang/index.php)
Startseite > Weiterbildung > Weiterbildung: Prüfungen > Hochschulzugang
Seit dem 12. März 2010 können Industriemeister, Fachwirte und Fachkaufleute ohne weitere Hürden jedes Studium an den Hochschulen in NRW aufnehmen – auch wenn sie kein Abitur oder Fachabitur haben.
Den Weg hierfür frei gemacht hat die neue Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010.
Ebenfalls neu geregelt ist der Hochschulzugang für Studieninteressierte ohne (Fach-)Abitur, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen. Sie bekommen ab sofort einen fachgebundenen Zugang für ein Fachhochschulstudium, können also ohne weitere Eingangstests einen ausbildungsnahen Studiengang belegen.
Darüber hinaus können sie jeden beliebigen Studiengang an einer Hochschule in NRW besuchen, wenn sie einen entsprechenden Eingangstest bestehen.
(c) IHK Düsseldorf 2012
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK Düsseldorf trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Die IHK Düsseldorf wurde 2010 durch Lloyd´s Register Quality Assurance nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich (re-)zertifiziert.
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