Informationen zur Prüfung:
Zusatzqualifikation berufsorientierte Fremdsprache für Schüler allgemein bildender Schulen (IHK)
(Additional qualification in a foreign language for vocational purposes for students at non-vocational secondary schools (CCI))
Zielsprache: Englisch und Spanisch
Die IHK beschränkt sich auf das reine Prüfungsangebot.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung sind Schüler zuzulassen, die nachweisen, dass sie in der Sekundarstufe I oder II mit wenigstens 30 Unterrichtsstunden im Rahmen des regulären oder in Form von Arbeitsgemeinschaften stattfindenden Fremdsprachenunterrichts an allgemein bildenden Schulen auf diese Prüfung vorbereitet worden sind.
Prüfungsteilnehmer, deren Ausgangssprache nicht deutsch ist, aber in Deutsch als Fremdsprache geprüft werden, müssen entsprechenden Unterricht in Deutsch nachweisen.
Anmeldung:
Prüfungstermin bei Ansprechpartner erfragen
Prüfungsfächer:
Schriftlich:
Schriftliche Kommunikation in der Fremdsprache als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachliche Vorgabe
Vermerk in Deutsch über ein Gespräch in der Fremdsprache
Schriftliche Zusammenfassung eines fremdsprachlichen Textes in der Fremdsprache
Mündlich:
Gespräch über Alltagssituationen in der Fremdsprache
Führen eines Bewerbungsgesprächs in der Fremdsprache auf der Grundlage des in der Fremdsprache für die Prüfungsanmeldung verfassten persönlichen Lebenslaufes
Nur für Sekundarstufe II (Kompetenzstufe B2):
Kurzpräsentation in der Fremdsprache über ein selbst gewähltes Thema und anschließende Befragung. Das Thema muss vorher vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Prüfungsteilnehmer kann zwei Themenvorschläge einreichen. Der Prüfungsausschuss hat das Recht auf Änderung der Vorschläge.
Bestehensregelung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einem Qualifikationenschwerpunkt nicht ausreichende Leistungen erzielt hat. Im Qualifikationsschwerpunkt gemäß § 4, Abs. 6 (c) der Prüfungsordnung sowie im Durchschnitt eines jeden Handlungsfeldes müssen wenigsten ausreichende Leistungen vorliegen.
Prüfungsgebühr:
50,00 Euro
Vorbereitung:
allgemein bildende Schulen
Rechtsgrundlage:
Prüfungsordnung vom 2. Dezember 2003
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B1 und/oder Niveaustufe B2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern prüfen die Fremdsprachenprüfungen der IHK neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.