. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen, da Urkunde, Stempel und Ausweis den Experten erst nach eingehender Prüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung überreicht werden. Darüber hinaus müssen die Sachverständigen über Erfahrungen in der Gerichts- und Gutachterpraxis verfügen. Zu ihrer persönlichen Eignung zählt aber auch ihre Integrität, denn die Sachverständigen legen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden.

Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten sowohl für Gerichte und Behörden, als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei Streitigkeiten unabhängige und sachkundige Berater gefragt sind. Ein Einsatzgebiet, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Erstellung von Schiedsgutachten im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Merkblatt "Schiedsgutachten" gibt dazu nähere Information.

Das Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
informiert über die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung sowie den Ablauf des Bestellungsverfahrens.

DOKUMENT-NR. 6307

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0211 3557-239
  • Fax: 0211 3557-398

Kontaktdaten speichern (V-Card)