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Dok.-Nr. 8758
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Wann sind Unternehmen an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig?




Durch das "Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" wurde das Künstlersozialversicherungsrecht zum Juni 2007 novelliert. Die Prüfung der Versicherten wurde erhöht und die Überwachung der vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber von der Künstlersozialkasse auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Für die Unternehmen verursacht die Künstlersozialabgabe nicht nur Kosten, sondern auch bürokratischen Aufwand. Das Merkblatt "Wann sind Unternehmen an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig?" (Download) gibt einen Überblick.

Online-Meldung zur Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Meldungen vollständig oder teilweise elektronisch durchzuführen. Abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen) können bei der Übermittlung ihrer Jahresmeldung, die bis zum 31. März 2010 vorgenommen werden muss, zwischen mehreren Alternativen wählen. Sie können die vollständige Meldung unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur online verfassen und abschicken. Sie können aber auch die Formulare am PC ausfüllen, ohne Signatur elektronisch versenden und anschließend die unterschriebenen Ausdrucke per Post verschicken. Auch Betriebe, die erstmalig prüfen, ob sie die Abgabe zahlen müssen, können die entsprechenden Formulare online ausfüllen und versenden, ebenso wie abgabepflichtige Betriebe ihre erstmalige Meldung online erstellen und versenden können. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Vordrucke finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de > Unternehmen und Verwerter > Onlinemeldeverfahren.

Die Möglichkeit, die Meldungen elektronisch durchzuführen, hat die IHK-Organisation bereits seit längerem und unabhängig von der grundsätzlich reformbedürftigen Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung gefordert, um die mit der Abgabezahlung verknüpften Bürokratielasten für die Betriebe zu reduzieren. Eine Vielzahl weiterer Informationen gibt es auf der Website der Künstlersozialkasse unter der Adresse www.kuenstlersozialkasse.de. Zudem hat der DIHK eine Broschüre "Die Künstlersozialabgabe" veröffentlicht, die alle wichtigen Fragen rund um die KSV beantwortet. Sie kann auf der Homepage des DIHK www.dihk.de unter der Rubrik Publikationen mit der Artikelnummer 395800 zum Preis von 3,00 Euro bestellt werden.




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Montag, 22.03.2010

Martin van Treeck
Telefon:
(0211) 3557-256
Fax:
(0211) 3557-398
treeck@duesseldorf.ihk.de

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