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ÜBER UNS

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt:

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren, Lehrgängen und anderen Veranstaltungen ist schriftlich, per Fax oder über das Anmeldeformular per Internet bei der IHK vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig anmelden, bestätigt die IHK Ihre Anmeldung schriftlich; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die IHK hierüber schriftlich.

2. Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Arbeitsagentur) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden.

3. Widerrufsrecht

Verbrauchern* im Sinne des § 13 BGB, die sich per Internet anmelden, steht nach genanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf.
E-Mail: ihkdus@duesseldorf.ihk.de
Fax: (0211) 17243-39

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum erklärten Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Erhalt.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 4. Rücktritt
Der Teilnehmer kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei später eingehenden Rücktritten ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Dieser Anteil entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien benannt wird. Bei Rücktrittserklärung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Ist der angemeldete Teilnehmer aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung verhindert, so kann dieser kostenlos zurücktreten, sofern er sich telefonisch vor Beginn der Veranstaltung abmeldet und die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweist. Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 3 unberührt.

5. Kündigung
Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Abschnitte aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Abschnitt kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von fünf Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Abschnitts schriftlich gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Kündigung ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Bei Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Die Bestimmungen zur Kündigung lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 3 unberührt.

6. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Die Veranstaltung kann

  • mangels kostendeckender Teilnehmerzahl
  • wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder
  • aufgrund höherer Gewalt

durch die IHK abgesagt werden.

Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. Erkrankung des Referenten, berechtigt soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.

7. Ausschluss von der Teilnahme
Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die IHK einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes bzw. Semester- oder Abschnittsbetrages.

8. Haftung
Die IHK haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

10. Unwirksame Klauseln
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

11. Gerichtsstand
Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf.

*Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint.

April 2012

DOKUMENT-NR. 6590

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